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Ratgeber Recht 11 – 2024

MLaw Pascal Messerli
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
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Privatklägerschaft im Strafprozess, was müssen Sie beachten?
Wenn Sie eine Strafanzeige oder einen Strafantrag bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen und sich als Privatkläger im Strafprozess beteiligen wollen, dann ist es wichtig, einige formelle und materielle Dinge zu wissen. In diesem Beitrag werden nützliche Informationen zur Privatklägerschaft im Strafverfahren gegeben.
Einige Straftatbestände wie die einfache Körperverletzung, Tätlichkeit, Sachbeschädigung oder Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen sind Antragsdelikte. Jede Person, welche durch eine solche Tat verletzt wurde, muss die Bestrafung des Täters selbst beantragen. Dieses Antragsrecht erlischt nach drei Monaten seit dem Tag, an welchem der antragsberechtigten Person der Täter bekannt wird. Es ist wichtig, dass diese Frist eingehalten wird.
In der Strafprozessordnung wird bei der Privatklägerschaft zwischen geschädigter Person und Opfer unterschieden. Personen, die durch eine Straftat (beispielsweise durch ein Vermögensdelikt) in ihren Rechten unmittelbar verletzt werden, gelten als Geschädigte. Die geschädigte Person muss gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich erklären, dass sie sich als Privatkläger beteiligt. In der Praxis ist es auch im Strafprozess wichtig, dass der Schaden genau beziffert wird und entsprechende Beweise und Belege für die Forderung eingereicht werden.
Als Opfer gelten geschädigte Personen, welche durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt werden. Diese Definition ist bei Gewalt- und Sexualdelikten erfüllt. Einem Opfer stehen im Strafprozess verschiedene Informationsrechte sowie das Recht auf Persönlichkeitsschutz zu. Ausserdem besteht das Recht, sich von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen. Die Strafbehörden vermeiden es auf Verlangen des Opfers nach Möglichkeit auch, dass eine Begegnung mit der beschuldigten Person stattfindet. Bei Sexualdelikten hat das Opfer zudem den Anspruch, von einer Person gleichen Geschlechts einvernommen zu werden. Schliesslich kann ein Opfer eines Sexualdelikts beantragen, dass mindestens eine Person gleichen Geschlechts wie das Opfer Mitglied des Gerichtsgremiums ist.
Damit Ihre Privatklägerschaft erfolgreich ist, sollten folgende Punkte beachtet werden.
– Bei Antragsdelikten wie der einfachen Körperverletzung oder Sachbeschädigung erlischt das Antragsrecht nach drei Monaten.
– Achten Sie als geschädigte Person darauf, dass Sie einen allfälligen Schaden genau beziffern und entsprechende Beweise oder Belege bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden einreichen.
– Nutzen Sie Ihre zusätzlichen Rechte, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
– Wenn Sie psychologische, soziale, oder medizinische Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die Opferhilfeberatungsstelle in Ihrer Region.
Wenn Sie weitere Fragen zur Privatklägerschaft im Strafprozess haben, dann treten Sie mit uns in Kontakt.

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