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Kein Aargauer Schnellschuss bei der Lohnanalyse (Leserbrief)

Von Ralf Bucher, Grossrat Die Mitte, Mühlau

In der Schweiz müssen Unternehmen mit mindestens 100 Angestellten seit Juni 2021 eine Lohnanalyse gemäss dem Gleichstellungsgesetz durchführen. Diese Massnahme ist noch neu, und es gibt wenig Erfahrung damit. Der Bund untersucht derzeit gründlich die Wirkung und den Nutzen der Lohnanalyse. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden erst Ende 2027 vorliegen. Trotzdem wollen die Initianten im Kanton Aargau die Pflicht zur Lohnanalyse auf kleinere Unternehmen mit mindestens 50 Angestellten ausweiten, ohne die Ergebnisse abzuwarten. Dieser Aargauer Schnellschuss ergibt keinen Sinn. Deshalb sage ich klar NEIN zur Aargauer Lohnanalyse-Initiative am 18. Mai.