(bsv) Rund 57'700 Personen haben 2024 an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teilgenommen, 1900 mehr als im Vorjahr und dreimal mehr als noch 2008. Von den 41'000 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, hatten rund 60 Prozent eine Anstellung oder waren wieder erwerbsfähig. Dies zeigen die neuesten Zahlen, die das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) heute publiziert hat.
Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»: Erst wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft.
Instrumente zur beruflichen Integration ausgebaut
Der Fokus auf die Eingliederung wurde mit den letzten Gesetzesrevisionen 2008, 2012 und 2022 verstärkt. Bundesrat und Parlament haben die Instrumente zur Eingliederung (siehe Kasten) gezielt ausgebaut, insbesondere die Möglichkeiten zur Frühintervention mit der 5. IVG-Revision 2008. Ziel ist, bei gesundheitlichen Problemen frühzeitig reagieren zu können, solange eine Person noch im Arbeitsprozess drin ist. Dann ist die Chance am grössten, eine Invalidität zu verhindern.
Für versicherte Personen mit psychischen Erkrankungen oder anderen chronisch verlaufenden Leiden, bei denen unter Umständen eine rasche Integration aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, wurden mit der Einführung (2008) und dem späteren Ausbau (2022) der Integrationsmassnahmen wirksame Instrumente geschaffen.
Diese verstärkte Ausrichtung auf die berufliche Eingliederung zeigt Wirkung. Die Zahl der Personen, die an Eingliederungsmassnahmen teilgenommen haben, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen: 2024 waren es über 57 700 Personen, 1 900 mehr als im Vorjahr (2023) und dreimal mehr als 2008. Die Kosten beliefen sich 2024 auf 892 Millionen Franken (gegenüber 886 Millionen Franken im 2023). Zusätzlich haben 35'100 Personen ein Taggeld erhalten, mit Gesamtkosten von 724 Millionen Franken.
Neuanmeldungen 2023
2023 haben sich rund 61'700 Personen zwischen 15 und 63/64 Jahren für Berufliche Integration/Rente bei der Invalidenversicherung neu angemeldet, 2942 mehr als im Vorjahr (2022). Die Zahlen werden mit einem Jahr Verzögerung berechnet, sodass zum aktuellen Zeitpunkt lediglich die Daten für das Jahr 2023 vorliegen.
Auftrag der IV: Erwerbsfähigkeit wieder herstellen
Rund 41'000 Personen haben 2024 den beruflichen Eingliederungsprozess abgeschlossen. Davon konnten 46 Prozent mit einer Anstellung im ersten Arbeitsmarkt integriert werden, weitere 15 Prozent sind wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung. Bei rund 37 Prozent war eine berufliche Eingliederung aus diversen Gründen nicht oder noch nicht möglich. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert.
Situation ein Jahr nach Abschluss
Das Monitoring der IV macht auch Angaben dazu, wie die Situation der Personen ein Jahr nach Abschluss der Massnahme aussieht. 2022 haben rund 21 700 Personen eine berufliche Eingliederung abgeschlossen. Davon konnten ein Jahr später 60 Prozent ein Einkommen erzielen, 2021 waren es noch 55 Prozent.
Hauptursache: psychische Krankheiten
Insgesamt waren 2024 in etwas mehr als der Hälfte der Fälle der Beziehenden von beruflichen Eingliederungsmassnahmen (53 %) psychische Krankheiten die Invaliditätsursache, gefolgt von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (15 %), Geburtsgebrechen (11 %) und Unfällen (9 %). Diese Zusammensetzung hat sich im Vergleich zu 2023 nicht wesentlich verändert.
Die berufliche Eingliederung durch die IV
Es gibt vier Gruppen von beruflichen Eingliederungsmassnahmen:
Beratung und Begleitung: Im Rahmen der Fallführung berät und begleitet die IV-Stelle die versicherte Person und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber;Frühinterventionsmassnahmen: Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, sozial-berufliche Rehabilitationsmassnahmen, Beschäftigungsmassnahmen, Beratung und Begleitung; Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung; Berufliche Massnahmen: Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Personalverleih, Einarbeitungszuschuss, Entschädigung für Beitragserhöhungen und Kapitalhilfe