(pd) Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) folgt dem Antrag des Aargauer Regierungsrats und empfiehlt, der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) zuzustimmen. Die Fristen bei Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sollen verlängert werden.
Der Regierungsrat präsentiert im Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) den Vorschlag, dass die Fristen bei Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden im Grundsatz von drei auf zehn Tage verlängert werden. Nur bei zweiten Wahlgängen soll die Frist bei drei Tagen belassen werden. In diesen Fällen – insbesondere bei Ständerats- und Regierungsratswahlen – muss so rasch wie möglich klar sein, wer gewählt ist.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat sich an der Sitzung vom 27. Juni 2025 mit der Änderung des GPR befasst. Die Kommissionsmitglieder sehen in der Verlängerung der Fristen bei Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden eine Stärkung der demokratischen Rechte, da eine dreitägige Frist zu kurz ist, um sich tatsächlich wehren zu können. Die Kommissionsmitglieder haben die Länge der Fristen intensiv diskutiert. Die verlängerte Frist von zehn Tagen erachtet eine Mehrheit der Kommission immer noch als zu kurz und beantragt eine Verlängerung auf zwanzig Tage. Eine Mehrheit der Kommission möchte ausserdem die Regelung einführen, dass auch für die Beschwerdeantwort eine Frist gilt. Diese soll gleich lang sein wie die Frist der Beschwerde. Die Kommission AVW hat ausserdem zwei Prüfungsanträge auf die zweite Beratung des Geschäfts gestellt.
Die Kommission AVW hat dem Antrag zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte wie aus der Beratung hervorgegangen einstimmig zugestimmt. Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im August 2025 beraten.