(bazg) Anfang Mai haben Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Raum Basel ein von Frankreich in die Schweiz reisendes Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen angehalten und kontrolliert. Im Fahrzeug sassen zwei Erwachsene, ein Mann und eine Frau, sowie drei Kinder, allesamt mit französischer Staatsbürgerschaft. Im Kofferraum haben die Mitarbeitenden des BAZG fast 50 Kilogramm mit synthetischen Cannabinoiden versetztes CBD festgestellt.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden zwei Kisten mit fast 500 Paketen zu je rund 100 Gramm vermeintlichen Cannabis-Produkten festgestellt. Die Ware wurde als CBD deklariert, aber Unstimmigkeiten bei der mitgeführten Dokumentation erhärteten den Verdacht, dass es sich um Produkte mit synthetischen Cannabinoiden handeln könnte. Die Ware wurde deshalb vorsorglich beschlagnahmt und die Personen wurden aus der Kontrolle entlassen.
Das BAZG liess anschliessend dem Forensischen Institut Zürich Proben zukommen und dessen Analysen haben letztlich bestätigt, dass das CBD mit synthetischen Cannabinoiden bedampft bzw. versetzt worden ist. Synthetische Cannabinoide fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Für die weiteren Ermittlungen wurde die Ware deshalb zuständigkeitshalber der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt übergeben, welche ihrerseits ein Strafverfahren eingeleitet hat.
Was sind synthetische Cannabinoide?
Synthetische Cannabinoide sind künstlich hergestellte Substanzen, die eine ähnliche Rauschwirkung hervorrufen sollen wie pflanzlicher Cannabis. Es gibt jedoch eine Vielzahl von synthetischen Cannabinoiden, die sich betreffend Zusammensetzung und Wirkung stark unterscheiden. Unerwünschte Nebenwirkungen und entsprechende Gesundheitsrisiken sind dabei nicht auszuschliessen.