Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 04.07.2025 bis 04.08.2025 in der Abteilung Bau und Umwelt Möhlin während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Sie können die öffentliche Auflage auf dem Link Baugesuchnummer: JJJJ-XXX einsehen. Falls Sie noch kein «Mein Konto» vom Kanton haben, können Sie sich registrieren.
Baugesuchnummer: 2025-048
Bauherrschaft: Slavko Marjanovic, Batastrasse 32, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Slavko und Andrea Marjanovic, Batastrasse 32, 4313 Möhlin; Projektverfasser/in: Bauherrschaft; Bauobjekt: Sichtschutz und Sitzplatzüberdachung; Lage: Parz.-Nr. 3364, Batastrasse 32; Zone: Wohnzone 2
Baugesuchnummer: 2025-078
Bauherrschaft: Roger und Andrea Burkhalter, Eschenmattstrasse 6e, 4313 Möhlin; Grundeigentümer/in: Bauherrschaft; Projektverfasser/in: Lützelschwab AG, Hauptstrasse 1, 4313 Möhlin; Bauobjekt: Energetische Dachsanierung; Lage: Parz.-Nr. 3673, Eschenmattstrasse 6e; Zone: Wohnzone 2
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 26. Juni 2025, hiermit veröffentlicht: 1. Genehmigung des Protokolls der Versammlung vom 28. November 2024; 2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an alle Bürgerrechtsbewerberinnen und -bewerber (9 Gesuche); 3. Genehmigung der Rechnung 2024; 4. Genehmigung der Kreditabrechnung JAM; Aufstockung mit Photovoltaikanlage; 5. Genehmigung der Kreditabrechnung Wasserversorgung; Teilerneuerung Fernsteuerung; 6. Genehmigung des Verpflichtungskredits Trinkwasserversorgungssicherheit der Gemeinde; a) Neubau Stufenpumpwerk Riburg Fr. 890’000 (Anteil Stadt Rheinfelden Fr. 440’000); b) Abwasserleitung des Stufenpumpwerks Fr. 200’000 (Anteil Stadt Rheinfelden Fr. 100’000); c) Sanierung der Grundwasserpumpwerke Hölzli I + II Fr. 610’000; d) Zwei mobile Notstromaggregate Fr. 260’000; 7. Verschiedenes; Mit Ausnahme von Traktandum 2 «Einbürgerungen» unterstehen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Abteilung Kanzlei und Dienste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Abteilung Kanzlei und Dienste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 4. August 2025; Der Gemeinderat
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. Juni 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Montag, 30. Juni 2025, hiermit veröffentlicht: 1. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung vom 2. Dezember 2024; 2. Genehmigung der Rechnung 2024 und Kenntnisnahme des Geschäftsberichts; 3. a) Genehmigung des Verpflichtungskredits Neubau Forstwerkhof von Fr. 1.82 Mio.; b) Genehmigung einer Platzerschliessung und eines Wildverwertungsraumes; 4. Verschiedenes; Alle Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Abteilung Kanzlei und Dienste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Abteilung Kanzlei und Dienste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 4. August 2025; Der Gemeinderat
Kunststoffsammlung Möhlin Nord und Süd Mittwoch, 9. Juli
Bitte verwenden Sie ausschliesslich den gelben Sammelsack vom GAF. Kunststoffsammelsack-Verkaufsstellen: Volg Ryburg und Oberdorf, Gemeindeverwaltung, Migros, Kiosk Kanzleistrasse, Coop. Bereitstellung bis spätestens 7 Uhr am Abfuhrtag. Bitte nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle (siehe aufgedruckte Beispiele auf dem Sack) in den Kunststoffsammelsack werfen. GAF
Musikschule Möhlin
Start Eltern-Kind-Singen nach den Sommerferien. Noch Plätze frei. Der Kurs richtet sich an Kinder im Alter zwischen 2.5 bis 4 Jahren, sie werden von Ihrer Bezugsperson im Kurs begleitet, jüngere Geschwister sind auch willkommen. Es wird getanzt, gesungen und musiziert mit einfachen Fingerversen und neuen und bekannten Kinderliedern. Zum Musizieren benutzt man die einfachen Orff-Instrumente, oder diverse Rasseln und Klangstäbe. Anmeldung und Infos unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Senioren für Senioren
Die Kaffeestube ist montags und freitags 9 – 11 Uhr geöffnet. Der nächste Jass Nachmittag findet wieder am 8. Juli im Restaurant Bahnhof statt. Nächster Mittagstisch 9. Juli Anmeldungen an Pia Lindemann, Telefon 061 851 50 88, in der Kaffeestube, Webseite oder via Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Anmeldeschluss, Montag, 7. Juli. Grillnachmittag, Donnerstag, 7. August, 12 Uhr, Waldhaus Möhlin. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich mit dem entsprechenden Anmeldeformular. (Anmeldung in der Kaffeestube, via Webseite oder an Pia Lindemann, Bahnhofstrasse 37, 4313 Möhlin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) Da die Platzzahl beschränkt ist, werden die Anmeldungen nach Eingang berücksichtigt.