Die Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken wird die Rechnungen für die Hundetaxe 2025 demnächst versenden. Falls jemand seinen Hund nicht mehr hält, bitten wir um eine Mitteilung bis am 23. Mai 2025; (Telefon 062 867 80 80). Personen, welche erstmalig einen Hund besitzen, müssen sich wie bisher auf der Gemeindekanzlei melden, damit die Registrierung als Hundehalter/in in der Hundedatenbank AMICUS in die Wege geleitet werden kann. Sie erhalten danach die Benutzerdaten und das Passwort für das Login. Die Hundetaxe beträgt weiterhin CHF 120 pro Hund.
Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni
Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni. Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken, bis am Freitag, 30. Mai 2025, zu melden (Telefonnummer: 062 867 80 80 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Baubewilligung
Gesuchsteller: Daniel Senn, Herznach; Grundeigentümer: Daniel und Jacqueline Senn, Herznach; Projektverfasser: Daniel und Jacqueline Senn, Herznach; Bauvorhaben: Ersatz Thuja-Hecke durch WPC-Zaun; Ort: Hauptstrasse 35, Herznach, Parz. Nr. 114; Vereinfachtes Verfahren
Beschluss-Publikation Abwasserverband Sisslebach
Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Sitzung vom 30.10.2024 folgende Beschlüsse gefällt, die dem fakultativen Referendum unterstehen: • Genehmigung Budget 2025; • Genehmigung Verpflichtungskredit Drosselbauwerk Frick über CHF 1.35 Mio.; Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Gemäss § 16 der Satzungen unterliegen das Budget sowie die Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, der Erlass und die Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn gemäss § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen. Geschäftsstelle Gemeindekanzlei Frick
Seniorentreff Herznach-Ueken
Dienstag, 20. Mai. Wir besuchen das Schloss Wildegg. Spannende Führung mit der Kammermagd durch das Schloss. Diese ist von früh bis spät im Schloss unterwegs. Auf ihren Gängen in Küche, Esszimmer und Schlafkammer entgeht ihr nichts. Was die Herrschaften lieber für sich behielten, gibt das Gesinde gerne preis... Zwischen Kupfertöpfen und verschnörkelten Kommoden erfahren wir Geschichten und Schicksale vom Schloss. Wir reisen mit Privatautos. Besammlung auf dem Parkplatz der Gemeinde. Abfahrt: 13.15 Uhr. Wir bitten um Anmeldung bis 16. Mai bei Marianne Schraner 062 878 14 85.
Faustball Heimrunden
Bei der diesjährigen Faustball Sommermeisterschaft des KTV Fricktal spielen 45 Mannschaften, aufgeteilt auf 5 Stärkeklassen. Der MTV Herznach nimmt mit 4 Mannschaften dabei teil. An folgenden Daten finden Heimrunden auf dem Sportplatz Herznach statt, an welchen auch Besucher und Zuschauer herzlich willkommen sind: Mittwoch 21. Mai 19 Uhr, Kategorie A mit Herznach 1; Mittwoch 4. Juni 19 Uhr, Kategorie A/B mit Herznach 1, 2 & 3; • Weiter findet am Mittwoch, 14.5., um 19 Uhr im Rahmen des Coop-Gemeindeduelles ein öffentliches Training bei uns in der Faustballgruppe statt. Es sind alles recht herzlich zu diesem Schnuppertraining eingeladen.