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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2025

Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2025

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Protokoll der Versammlung vom 22.11.2024; 2. Rechnung 2024; 3. Kreditabrechnung Wasserleitung Zelglistrasse, Etappe I ab Kreuzung Bündteweg bis Egg; 4. Rechenschaftsbericht 2024; 5. Kreditantrag Aussensanierung Gebäude Kindergarten; CHF 35’000.00; 6. Kreditantrag Sanierungsleitung Sulzbann; CHF 550’000.00; 7. Kreditantrag Umrüstung IT Gemeindeverwaltung auf Windows 11, bzw. Ersatz Hardware; CHF 18’000.00; Diese Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, weil die für eine endgültige Beschlussfassung erforderliche Stimmenzahl von 115 nicht erreicht worden ist. Die Rechtskraft tritt ein, wenn nicht innert 30 Tagen seit dieser Publikation von einem Viertel der Stimmberechtigten (144) das Referendum ergriffen wird. Ablauf der Referendumsfrist: 4. August 2025.

Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. Juni 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung Protokoll vom 22.11.2024; 2. Rechnung 2024; 3. Rechenschaftsbericht 2024 Forstbetrieb Jura; Diese Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, weil die für die endgültige Beschlussfassung erforderliche Stimmenzahl von 30 nicht erreicht worden ist. Die Rechtskraft tritt ein, wenn nicht innert 30 Tagen seit dieser Publikation von 10 % der Stimmberechtigten (15) das Referendum ergriffen wird. Ablauf der Referendumsfrist: 4. August 2025. Der Gemeinderat

Regionales Steueramt Frick

Regionales Steueramt Frick

Knapp 58 % aller Steuererklärungen 2024 wurden eingereicht. Besten Dank dafür. All jene, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Das Ausfüllen kann vereinfacht werden, indem das Steuerprogramm EasyTax verwendet wird. Es kann auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) heruntergeladen wer-den. Kann die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden, wird um Einreichung eines Fristerstreckungsgesuches gebeten. Auf der Homepage von Frick ist dies unter «Dienste» – «Online-Schalter» – «Fristerstreckung Steuererklärung» elektronisch möglich. Alle Pflichtigen, die bis am 8. Juli weder eine Fristverlängerung beantragen noch die Steuerakten einreichen, werden eine Mahnung erhalten. Mahnungen sind kostenpflichtig. Besten Dank für die Kenntnisnahme und Mithilfe. Regionales Steueramt Frick