(pd) Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwal tung (AVW) heisst den Verpflichtungskredit für den er forderlichen Mieterausbau und die jährlich wiederkeh renden Mietkosten betreffend Bezirksgericht Aarau, Obergerichtsbibliothek, Spezialverwaltungsgericht und Konkursamt im Eniwa-Verwaltungsgebäude an die Ge richte Kanton Aargau mit grosser Mehrheit gut.
Die Kommission AVW hat sich an den beiden Sitzungen vom 8. September und 20. September 2021 mit dem Kreditbegehren für die geplanten baulichen Massnahmen und jährlich wiederkehrenden Mietkosten für das Eniwa-Ver waltungsgebäude befasst. Die Kommission für Justiz (JUS) hat im Rahmen eines Mitberichts bereits vorgängig dazu Stellung genommen und das Kreditbegehren knapp abge lehnt.
Notwendigkeit einer Lösung für Räumlichkeiten des Be zirksgerichts Aarau unbestritten
Das Bezirksgericht Aarau ist seit der Einführung der Famili engerichte in drei Gebäuden untergebracht. Diese Situation sowie die kritischen Platzverhältnisse und veralteten Infra strukturen entsprechen nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemässen Gerichtsbetrieb. Die beiden Kommissio nen JUS und AVW sind sich dieser Situation durchaus be wusst. Gemäss Immobilienstrategie des Kantons Aargau verfolgt der Regierungsrat den Leitsatz "Eigentum vor Miete". Während die Kommission JUS den Verpflichtungs kredit ablehnte, verlangte die Kommission AVW bei den Ge richten Kanton Aargau und dem Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) weitere Angaben zum Vorgehen. Der Kommission AVW wurde dargelegt, dass sich der Regie rungsrat beim Verwaltungsrat der Eniwa AG mehrmals und sehr deutlich für einen Kauf der Liegenschaft eingesetzt hatte. Die Eigentümerin, die zu 95 Prozent der Stadt Aarau gehört, ist jedoch nicht gewillt, die Liegenschaft zu verkau fen.
Auslagerung des Bezirksgerichts ausserhalb des Be zirkshauptorts
Es wurden Voten geäussert, das Bezirksgericht könnte auch ausserhalb des Bezirkshauptorts angesiedelt werden. Dazu wäre jedoch eine Gesetzesänderung erforderlich: Im Ge richtsorganisationsgesetz (GOG) ist geregelt, dass sich der Standort der Gerichtsbehörden des Bezirks am jeweiligen Bezirkshauptort befindet.
Rückweisungsantrag abgelehnt
Ein aus der Kommission gestellter Rückweisungsantrag, verbunden mit dem Auftrag, ein entsprechendes Projekt auf dem Areal Schäferwiese in Aarau zu prüfen, wurde gross mehrheitlich abgelehnt. Nachdem die Kommission JUS das Geschäft im Rahmen eines Mitberichts knapp abgelehnt und die Kommission AVW das Geschäft nun mit grosser Mehrheit gutgeheissen hat, wird der Grosse Rat voraussichtlich im November 2021 über das Geschäft entscheiden.